
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Andrea Linda Schmid – Fotografie
Wohnhaft in Siebnen SZ
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen Andrea Linda Schmid (Fotografin) und ihren Kunden. Sie gelten für sämtliche Fotografie-Dienstleistungen, wie Shootings, Reportagen, Porträts, Events und Hochzeiten.
GELTUNGSBEREICH
Diese AGB gelten für sämtliche Aufträge der Fotografin. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. LEISTUNGEN DURCH FOTOGRAFEN
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Die Fotografin erbringt die vereinbarten fotografischen Leistungen über die gebuchte Zeit. Die Zeit ist fortlaufend zu verstehen und kann nicht aufgeteilt werden. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache möglich.
2. PFLICHTEN DES KUNDEN
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Der Kunde stellt sicher, dass die Fotografin während des Auftrags unterstützt wird (z. B. Zugang, Licht, bei Shootings Sitzgelegenheit).
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Der Kunde verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung des vereinbarten Honorars.
3. HAFTUNG:
KÜNSTLERISCHE GESTALTUNG
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Die Fotografin entscheidet über Stil, Perspektive, Aufnahmeort und Technik. Reklamationen über künstlerische Entscheidungen sind ausgeschlossen.
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Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer separaten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
ABLICHTEN ALLER GÄSTE (HOCHZEITEN)
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Es wird nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. Der Fotograf ist jedoch sehr bemüht, möglichst viele Gäste zu fotografieren.
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Für Personen welche (aus verschiedenen Gründen) nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt der Fotograf keine Haftung.
HÖHERE GEWALT
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Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, Verlust oder Defekt der Ausrüstung, und andere schwerwiegende Gründe, … (keine abschliessende Aufzählung), nicht möglich den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzen anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Natürlich bemüht sich der Fotograf in diesem Falle einen Ersatzfotografen zu vermitteln, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.
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Kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen anfällig entstandener beziehungsweise der vereinbarten Kosten.
HAFTUNG DES FOTOGRAFEN
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Der Fotograf haftet, einschließlich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen.
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Der Kunde hat die Mängelrüge innerhalb 1 Monats ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen. Lässt der Kunde diese Frist ungenutzt verstreichen, gilt die fotografische Arbeit als genehmigt.
4. BILDERRECHTE
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Alle Bildrechte bleiben zu jedem Zeitpunkt beim Fotografen.
NUTZUNGSRECHTE DURCH KUDNEN
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Der Kunde darf die Bilder lediglich für private Zwecke verwenden. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder bzw. die Weitergabe des Rechts auf Verwendung der Bilder an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Es sei denn es ist für den privaten Gebrauch.
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Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
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Werden die Bilder im Rahmen des privaten Nutzungsrechtes veröffentlicht oder vervielfältigt (z.B. auf Facebook, Instagram, …), so ist jeweils der Fotograf als Urheber zu nennen.
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Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
URHEBERRECHTE
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Das Urheberrecht liegt jederzeit, auch nach Übergabe der Nutzungsrechte an den Kunden, beim Fotografen
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Ohne ausdrückliches Einverständnis der Fotografin ist der Kunde nicht berechtigt die Bilder, selbst oder durch Dritte, zu bearbeiten oder abzuändern.
VERWENDUNG DER BILDER DURCH FOTOGRAFEN
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Die Fotografin geht davon aus, dass der Auftraggeber die abgebildeten Personen zB. die Gäste bei Hochzeiten oder Mitarbeiter einer Firma über die Verwendung der Bilder informiert hat. Möchte der Auftraggeber nicht, dass die Bilder verwendet werden, muss dies vor dem Auftrag schriftlich mitgeteilt werden. Der Preis erhöht sich um 15% und der Auftraggeber erhält das alleinige Nutzungsrecht der Bilder.
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Mit der Buchung eines Shootings, Hochzeit oder Dergleichen erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Fotografin als Urheberin das Recht hat, ohne separate Einwilligung, die Bilder für Werbezwecke zu verwenden (z.B. für Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Facebook, Instagram etc.)
Natürlich respektiere ich die Privatsphäre und selbstverständlich berücksichtige ich diesen Wunsch, bitte aber gleichzeitig zu bedenken, dass ein Portfolio für mein Unternehmen essentiell ist.
5. ZUSATZBESTIMMUNG FOTOSHOOTINGS, REPORTAGEN ODER DERGLEICHEN
5.1 LIEFERUMFANG
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Der Fotograf verpflichtet sich zur Lieferung der Bilder in Form von einer passwortgeschützten Online Galerie innerhalb von 3 Wochen nach des Termins.
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Die Bilder stehen dem Kunden 3 Monate zur Ansicht und zum Download im JPF-Format in hoher Auflösung zur Verfügung
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Wünscht der Kunde eine Expresslieferung von ausgewählten Bildern, wird dies zusätzlich verrechnet.
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Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial wird nicht herausgegeben.
5.2 BEZAHLUNG
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Der vereinbarte Betrag, sowie allfällige zusätzlich gebuchte Stunden und Anfahrtsweg wird mit dem Zugang zur Onlinegalerie, in Form von einer Rechnung dem Kunden zugestellt und ist in einer Frist von 10 Tagen zu begleichen.
6. ZUSATZBESTIMMUNG HOCHZEITEN
6.1 LIEFERUMFANG
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Der Fotograf verpflichtet sich zur Lieferung der Bilder in Form von einer passwortgeschützten Online Galerie innerhalb von 6 Wochen nach des Termins.
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Die Bilder stehen dem Kunden 12 Monate zur Ansicht und zum Download im JPF-Format in hoher Auflösung zur Verfügung
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Zusätzlich erhält das Brautpaar eine Holzbox mit USB-Stick und einigen, vom Fotografen ausgewählten, ausgedruckten Bildern.
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Wünscht der Kunde eine Expresslieferung von ausgewählten Bildern, wird dies zusätzlich verrechnet.
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Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial wird nicht herausgegeben
6.2 BEZAHLUNG
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Eine Anzahlung von 50% ist sofort nach Erhalt der Anzahlungsrechnung fällig. Trifft die Anzahlung nicht innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem vom Fotografen bezeichneten Konto ein, so wird der Hochzeitstermin nicht verbindlich reserviert.
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Die restlichen 50% plus eventuelle Zusatzkosten wie zusätzliche Stunden und Anfahrtsweg, sind 10 Tage nach Erhalt der Daten fällig. Das Brautpaar erhält dazu eine Schlussrechnung.
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Bei einer Stornierung des Auftrags wird dieser Honorarvorschuss einbehalten.
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Der Honorarvorschuss ist nicht übertragbar auf andere Produkte von andrealindaschmid - Fotografie. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der Fotograf kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar den Honorarvorschuss ebenfalls.
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Trifft der Honorarvorschuss nicht fristgerecht ein, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
7. DATENSCHUTZ
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Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr und zur Auftragserledigung erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden.
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Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen und Personendaten mit grösster Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln und die Daten nur zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
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Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
8. SONSTIGES
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Archivierung von Bildmaterial über die Lieferfrist hinaus erfolgt nicht automatisch.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Die mit Andrea Linda Schmid abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.
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Die Fotografin behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
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Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand: Wohnsitz der Fotografin in Siebnen SZ (Gemeinde Schübelbach SZ).
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2025. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.